Erbrechts- und Testamentregeln gelten auch für Schüler
Im Erbrecht ist vorgesehen dass entweder eine letztwillige Verfügung vorliegt, die vom Nachlassgericht oder einem Testamentsvollstrecker umgesetzt wird, oder die gesetzlichen Bestimmungen greifen. Diese Regelungen gelten ebenso für Schüler, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist aus Gründen der Individualität immer empfehlenswert, ein Testament zu schreiben.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts werden zunächst alle gesetzlichen Erben eines Verstorbenen ermittelt. Ist diese Ermittlung abgeschlossen wird aufgrund der gesetzlichen Erbenordnungen bestimmt, welchem Erben was aus dem Nachlass zusteht. Erblasser müssen nach dem Erbrecht die nächsten Angehörigen stets berücksichtigen. Ganz gleich, ob es sich bei den Kindern um ungeborene Abkömmlinge, Schüler oder Jugendliche handelt, diese Personengruppe gehört zu den vorrangigen Erben.
Was muss ein Schüler oder Jugendlicher tun, um den Nachlass auch selbst zu regeln?
Nach dem deutschen Erbrecht muss ein Mensch zunächst einmal testierfähig und mindestens 18 Jahre alt sein. Auch ein 16-jähriger Schüler kann ein Testament errichten, jedoch nur ein notarielles Testament. Ein gültiges Testament kann auf vielerlei Arten erstellt werden:
1. das notarielle Testament
2. das Testament handschriftlich
3. das Nottestament, jedoch nur in Notlagen
4. einen Erbvertrag schließen zu Lebzeiten
5. die Schenkung gehört im weitesten Sinne auch hierzu
Bei jeder Testamentsform sind einige wichtige Dinge zu beachten und jede hat ihre Vor- und Nachteile. Auf jeden Fall sollte ein Testament sorgfältig verfasst werden und unmissverständlich die vollen Namen der Erben enthalten. Gut ist es auch diese schon im Vorfeld von Ihrer Erbeinsetzung zu unterrichten. Die Abwicklung des Nachlasses wird durch ein notarielles Testament wesentlich vereinfacht. Ziel (Erbrecht): http://www.erbrecht-heute.de/
Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzesaktualisierungen werden nicht nachbearbeitet.